FAQ Coronakrise und praktische Tipps

Junger Fußballer im Stadion kurz vor dem Schuss

Links zu den aktuellen ÖFB Informationen

Zusätzliche Übungs- und Spielformen vom VFV:

 

FAQ – Bereich von „Sport Austria“

Die Interessensvertretung und Servicemanagement des organisierten Sports in Österreich:

https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/

 

Häufig gestellte Fragen

Wie sieht es mit der Benützung von nicht versperrbaren Vereins-Sportanlagen durch Kindergruppen ausserhalb des Vereins-Trainingsbetriebs aus? Haftung, Verantwortung, usw.?

Etwaige Konsequenzen aus der Nichteinhaltung der Maßnahmen sind entsprechend von den Sportausübenden, den Aufsichtspersonen oder TrainerInnen zu tragen. Empfohlen wird weiter, die SportlerInnen davon in Kenntnis zu setzen, dass die Abstandsregel in jedem Fall einzuhalten ist. Unter den oben angeführten Bedingungen möglich!

Gibt es Statements zu den Clubheimen? Handhabung wie in der Gastro? Aussenbereich (Terrasse) frei für alle benutzbar?

Ja, nach Bestimmung des Gastgewerbes! (s. auch die Lockerungsverordnung §6)

Ist die Verweilzeit von Erwachsenen auf der Sportanlage nach dem Training reglementiert?  Oder nur in unserer Empfehlung vorgeschlagen?

Da handelt es sich um eine Empfehlung bezogen auf die Sportstätte. Bitte dabei nicht vergessen, dass es nach wie vor ein Versammlungsverbot/-regelung gibt, das weiterhin 10 Personen mit Mindestabstand (1m) vorsieht.

Können in den Sommerferien Trainingswochen/Trainingscamps (mit Kindern) durchgeführt werden?

Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beantwortet werden und hängt von der jeweiligen Entwicklung der aktuellen Lage und den damit einhergehenden Verordnungen des Gesundheitsministeriums ab. Aus heutiger Sicht empfehlen wir das Training mit Kindern in kleinen Gruppen von maximal sechs Kindern und einer Aufsichtsperson unter Einhaltung der jeweiligen Abstandsregelungen.

Warum sind zum Beispiel Fußball und Beachvolleyball nicht von der Regel umfasst, dass der Mindestabstand kurzfristig unterschritten werden darf?

Beide Sportarten weisen bei sportarttypischer Ausführung eine häufige und mitunter länger andauernde Unterschreitung des Mindestabstandes auf. Im Fußball etwa sind Zweikämpfe permanenter Teil des Wettkampfgeschehens, bei Standardsituationen (Eckball, Mauer beim Freistoß) wird der Mindestabstand auch über längere Zeiträume unterschritten. Beim Beachvolleyball kommt es in der Mehrzahl der Ballwechsel zur Unterschreitung des Mindestabstandes beim Block.
 

FAQ – Bereich des VFV

  • Gruppengröße
    • Der Organisationsrahmen des Trainings ist so zu wählen, dass der Mindestabstand immer eingehalten werden kann (das gilt auch für Besprechungen am Platz bzw. das Coaching während des Trainings). Es wird dabei empfohlen, je Trainingsgruppe (max. 10 Personen inkl. Trainer) eine Platzhälfte zu nutzen. Lässt es die Größe der Sportstätte jedoch zu, können auch mehr als zwei Trainingsgruppen gleichzeitig trainieren, solange ein Abstand von zwei Metern gegenüber anderen Personen eingehalten werden kann.
    • Idealerweise sollten die Gruppen während des Trainings nicht mehr zu stark durchmischt, evtl. sogar über einen längeren Zeitraum (z.B. 1 Woche) fix zusammengesetzt werden.  

    • Im Kinderfußball empfehlen wir eine Gruppengröße von max. 7 Personen (inkl. Trainer/in). Zur Unterstützung können weitere volljährige Personen, z.B. aus dem Kreis der Spielereltern dafür herangezogen werden.
  • Haftungsfrage
    • Der/dir Trainer unterliegen denselben Richtlinien in Bezug auf die Haftung wie es auch sonst in der Ausübung Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit der Fall ist. Wichtig ist, dass alle Beteiligten lückenlos über die Vorgaben und Inhalte der Handlungsempfehlungen informiert und damit einverstanden sind und dass sich die Trainer um einen geeigneten Rahmen bemühen. Die Haftungsfrage stellt sich, wie bisher auch, bei „grob fahrlässiger“ Handlungsweise.
    • Ein Tipp: Plakat ausdrucken, vor dem 1. Training mit den Spieler(innen) besprechen und unterschreiben lassen. Ebenso eine Empfangs- bzw. Lesebestätigung der Eltern einfordern.
    • Die Teilnahme am Training muss auf absoluter Freiwilligkeit aller Beteiligten basieren!
  • Fahrgemeinschaften von/zum Training
    • Hier gelten die Vorgaben der Regierung. Fahrgemeinschaften zwischen Personen, die nicht im selben Haushalt leben sind erlaubt, wenn nicht mehr als 2 Personen in einer Sitzreihe sitzen, der Mindestabstand von 1m eingehalten wird und alle Insassen eine Gesichtsmaske tragen.

Praktische Tipps des VFV für die Trainingsarbeit 

  • Treffpunkt zum Training
    • Vereinbaren Sie einen knapp vor Trainingsbeginn angesetzten Treffpunkt (z.B. 10 min. vor Start); Die Spieler sollen ja bereits umgezogen zum Trainings erscheinen, da die Kabinen nicht benützbar sind.Nach dem Training sollte das Gelände zeitnah verlassen werden.
  • Trinkflasche
    • Sorgen Sie dafür, dass jeder Spieler eine eigene Trinkflasche, gut beschriftet zum Training mitbringt. Idealerweise bereits zuhause mit Wasser gefüllt. Evtl. Klebeband und Stift bereithalten, um Flaschen kennzeichnen zu können.
  • Umkleiden
    • Stellen sie den Spieler(innen) einen trocken Bereich im Freien zur Verfügung, an dem Sie Ihre persönlichen Gegenstände
      (Trinkflasche, Rucksack mit trockenen Kleidungsstücken, usw.) mit genügend Abstand deponieren können.
  •  Trainingsutensilien
    • Die Trainer sorgen rechtzeitig vor und nach dem Training für den Auf und Abbau sämtlicher Trainingsmittel. Falls nicht anders möglich, sollten in einem Training immer dieselben (wenigen) Spieler zur Unterstützung herangezogen werden.
    • Die Trainingsbälle sollten nach dem Training gründlich von den Trainer(innen) abgewaschen, im Idealfall desinfiziert werden.
  • Hände waschen, Toilettennutzung
    • Die Toiletten müßen zugänglich sein und die Außenwaschanlage in Betrieb sein. Sorgen Sie dafür dass Seife fürs Händewaschen und Desinfektionsmittel zur Reinigung der Toiletten-Gegenstände nach Gebrauch vorhanden sind.
  • Kopfballtraining
    • Von Kopfballtraining in Form von Übungen und speziellen Spielformen sollte dringlichst Abstand genommen werden.

Für Ihre Anliegen und Anfragen stehen wir Ihnen gerne unter: office@vfv.at oder kinderfussball@vfv.at zur Verfügung.

 

Wichtiger Appell an alle Beteiligten:

„Wir appellieren an die Vernunft, den Hausverstand und die Disziplin aller Beteiligten in der Umsetzung der aktuell gültigen Regierungsvorgaben, sowie den ÖFB – Handlungsempfehlungen im Sinne der Erhaltung unser aller Gesundheit! Ebenso freuen wir uns mit Euch und Euren Spieler(innen) darüber, dass das Training, wenn auch mit starken Einschränkungen, wieder aufgenommen werden kann“.

 

Andreas Kopf, Sportdirektor

Oliver Mattle, Leiter im Kinderfußball

Mitglied seit

4 Jahre 4 Monate
Portraitbild Oliver Mattle

Georg Margreitter

Portraitbild Georg Margreitter
Projektpate

Für mich ist es eine Herzensangelegenheit die Schirmherrschaft für dieses Projekt zu übernehmen. Es ist wichtig den Vereinen und somit auch den Kindern, eine umfangreiche Unterstützung anzubieten. Nicht nur um Talente zu fördern, sondern besonders auch um Werte wie Fairness und Spaß am Sport zu vermitteln. Ich glaube sehr an das Projekt und bin überzeugt davon, dass es sich nachhaltig positiv auf den Fußball im Ländle auswirken wird.