Aktuell News: 02.11.2020

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Liebe Vereinsvertreter!

Die Bundesregierung hat mit der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung neue Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bekanntgegeben worden, die gravierende Auswirkungen auf den Sport haben:

Vereinssport

  • Veranstaltungen mit Ausnahme des Spitzensports (s.u) sind untersagt. Als Veranstaltungen gelten geplante Zusammenkünfte und Unternehmungen u.a. zur körperlichen Ertüchtigung; dazu zählen jedenfalls Sportveranstaltungen.
  • Das bedeutet, dass für alle Sportarten kein Training und keine Wettkämpfe mehr möglich sind. Dies gilt sowohl indoor als auch outdoor.

 

Sport generell

  • Das Betreten öffentlicher Orte zum Zweck der Ausübung von Sport, bei dessen sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt (z.B. Mannschaftssport), ist untersagt. Das bedeutet, dass z.B. kein Fußball auf öffentlichen Fußballplätzen möglich ist, die Nutzung z.B. eines Fitnessparcours hingegen schon.
  • Das Betreten von Sportstätten zum Zweck der Ausübung von Sport ist untersagt. Ausnahmen sind Sportstätten im Freien zum Zweck der Ausübung von Sport, bei dessen sportartspezifischer Ausübung es nicht zu Körperkontakt kommt, z.B. die Nutzung einer Laufbahn oder eines Tennisplatzes.
  • Der Mindestabstand von einem Meter ist generell einzuhalten.

 

Die Verordnung gilt ab 3. November bis zum 30. November mit Ausnahme der Ausgangsregelung die bis zum 12. November gilt.

 

Sportliche Grüße

Oliver Mattle

 

 

 

 

Mitglied seit

4 Jahre 3 Monate
Portraitbild Oliver Mattle

Georg Margreitter

Portraitbild Georg Margreitter
Projektpate

Für mich ist es eine Herzensangelegenheit die Schirmherrschaft für dieses Projekt zu übernehmen. Es ist wichtig den Vereinen und somit auch den Kindern, eine umfangreiche Unterstützung anzubieten. Nicht nur um Talente zu fördern, sondern besonders auch um Werte wie Fairness und Spaß am Sport zu vermitteln. Ich glaube sehr an das Projekt und bin überzeugt davon, dass es sich nachhaltig positiv auf den Fußball im Ländle auswirken wird.